Magistratus nec oboedientem et innoxium civem multa vinculis verberibusve coherceto, ni par maiorve potestas populusve prohibessit, ad quos provocatio esto.
von tabea.f am 16.10.2018
Ein Magistrat kann einen Bürger, der ungehorsam, aber harmlos ist, mit Geldstrafen, Gefängnis oder Auspeitschung bestrafen, es sei denn, er wird von einer gleich- oder höhergestellten Autorität oder vom Volk außer Kraft gesetzt, dem das Recht der Berufung garantiert wird.
von samuel.c am 20.07.2021
Der Magistrat soll den ungehorsamen und harmlosen Bürger mit Geldbuße, Fesseln oder Peitschenhieben zurückhalten, es sei denn, eine gleiche oder größere Macht oder das Volk verbiete es, bei denen das Recht der Berufung liegen soll.