Militiae ab eo qui imperabit provocatio nec esto, quodque is qui bellum geret imperassit, ius ratumque esto.
von chiara.824 am 28.02.2018
In militärischen Angelegenheiten gibt es kein Recht auf Berufung gegen die Befehle des Kommandeurs, und was immer der militärische Kommandeur anordnet, gilt als rechtmäßig und verbindlich.
von jara.a am 03.11.2020
In militärischen Angelegenheiten sei keine Anfechtung von dem, der befehligen wird, und was derjenige, der Krieg führt, befohlen hat, sei Gesetz und rechtskräftig.