Militiae ab eo qui imperabit provocatio nec esto, quodque is qui bellum geret imperassit, ius ratumque esto.
von chiara.82 am 28.02.2018
In militärischen Angelegenheiten gibt es kein Recht auf Berufung gegen die Befehle des Kommandeurs, und was immer der militärische Kommandeur anordnet, gilt als rechtmäßig und verbindlich.