Nec tamen, ut hoc fugiendum est, item est habendum religioni nocentem aliquando, modo ne nefarium impiumque defendere.
von mathea934 am 20.06.2020
Dennoch sollten wir, obwohl dies zu vermeiden ist, uns nicht moralisch schuldig fühlen, jemanden gelegentlich zu verteidigen, der Unrecht getan hat, solange er keine wirklich bösen oder abscheulichen Verbrechen begangen hat.
von pia876 am 18.10.2013
Und dennoch, so wie dies vermieden werden muss, sollte es ebenso wenig als religiöse Skrupel gelten, einen Schuldigen gelegentlich zu verteidigen, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine verwerfliche und gottlose Person.