Ergo et promissa non facienda nonnumquam neque semper deposita reddenda.
von carolin841 am 31.05.2016
Daher sollten Versprechen manchmal nicht eingehalten und Einlagen nicht immer zurückgegeben werden.
von henri.921 am 09.12.2019
Daher sind weder Versprechen stets zu geben, noch Einlagen immer zurückzuzahlen.