Quod enim ita iuratum est, ut mens conciperet fieri oportere, id servandum est; quod aliter, id si non fecerit, nullum est periurium.
von aalyah.l am 17.12.2014
Wenn ein Eid mit der aufrichtigen Überzeugung geschworen wird, dass er erfüllt werden sollte, dann muss er auch gehalten werden; wird er jedoch auf andere Weise geschworen, zählt dessen Bruch nicht als Meineid.
von yanic.c am 11.03.2019
Was derart geschworen wurde, so dass die Absicht es als zu erfüllend begreift, das muss beachtet werden; was anders [geschworen wurde], wenn man es nicht getan hat, ist kein Meineid.