Sed dicet te, cum aedis venderes, ne in rutis quidem et caesis tibi paternum recepisse.
von charlie.m am 01.10.2013
Er wird behaupten, dass du beim Verkauf des Hauses nicht einmal die beweglichen Gegenstände aufbewahrt hast, die du von deinem Vater geerbt hattest.
von finnja.979 am 06.10.2022
Aber er wird sagen, dass du, als du das Haus verkauftest, nicht einmal unter den beweglichen Gegenständen dein väterliches Erbe behalten hast.