Ita nec prohibebatur quisquam iure suffragii, et is valebat in suffragio plurimum, cuius plurimum intererat esse in optimo statu civitatem.
von aaron.g am 24.04.2024
So wurde niemandem das Wahlrecht verwehrt, aber diejenigen mit dem größten Interesse am Wohlergehen des Staates hatten den größten Einfluss bei der Abstimmung.
von lilia.o am 07.07.2021
So wurde niemand am Wahlrecht gehindert, und derjenige hatte den größten Einfluss bei der Abstimmung, dessen größtes Interesse es war, dass der Staat in bestmöglichem Zustand sei.