Certe hoc ab aratore primum est profectum, aut ab ea civitate cui imperabatur; cum aut frumentum vendidisset aut servare vellet aut in eum locum quo imperabatur portare nollet, petivit in benefici loco et gratiae ut sibi pro frumento quanti frumentum esset dare liceret.
von samuel.b am 07.12.2015
Sicherlich ging dies zunächst vom Landwirt aus oder von jenem Staat, dem befohlen wurde; wenn er entweder das Getreide verkauft hatte oder es behalten wollte oder es nicht an den Ort transportieren wollte, an den es befohlen war, so suchte er an einem Ort des Wohlwollens und der Gunst darum, ihm zu gestatten, für das Getreide einen Geldbetrag in Höhe des jeweiligen Getreidepreises zu zahlen.
von luzie.x am 24.12.2014
Diese Praxis begann definitiv entweder mit einem Bauern oder einer Stadt unter römischer Herrschaft. Wenn jemand sein Getreide bereits verkauft hatte, es behalten wollte oder es nicht an den vorgesehenen Ort transportieren wollte, bat er als Gefälligkeit darum, stattdessen den Geldbetrag in Höhe des Getreidewertes zahlen zu dürfen.