Id adeo malum ex provocatione natum; quippe minas esse consulum, non imperium, ubi ad eos qui una peccaverint provocare liceat.
von Melisa am 24.10.2014
Wahrlich, das Übel entstand aus dem Recht der Berufung; gewiss waren es nur Drohungen der Konsuln, nicht deren Macht, wo es erlaubt war, gegen jene zu appellieren, die gemeinsam gesündigt hatten.
von mona.l am 06.05.2017
Dieses Problem entstand tatsächlich aus dem Recht der Berufung; schließlich hatten die Konsuln nur Drohungen, nicht wirkliche Macht, wenn Menschen sich an ihre Mitschuldigen wenden konnten.