Illi non licere, si quid consules superbe in aliquem civium aut crudeliter fecerint, diem dicere, accusare iis ipsis iudicibus quorum in aliquem saevitum sit?
von maxim.951 am 21.06.2018
Dieser Person ist es nicht gestattet, Anklage zu erheben oder Vorwürfe gegen Konsuln zu machen, die sich gegenüber einem Bürger überheblich oder grausam verhalten haben, insbesondere wenn die Richter dieselben wären, die die grausamen Handlungen begangen haben.
von anabelle937 am 12.09.2022
Jenem sollte nicht erlaubt sein, wenn die Konsuln etwas überheblich oder grausam gegen einen der Bürger getan haben, einen Gerichtstag anzusetzen, vor eben jenen Richtern Anklage zu erheben, gegen die jemand mit Härte vorgegangen wurde.