T· quinctius clamitat, cui rei capitalis dies dicta sit et de quo futurum propediem iudicium, eum indemnatum indicta causa non debere violari.
von benno.9861 am 27.03.2017
Titus Quinctius ruft aus, dass er, dem ein Tag für eine Kapitalklage bestimmt wurde und über den in Kürze ein Urteil ergehen wird, nicht unverurteilt und ohne Anhörung seiner Sache verletzt werden dürfe.