In quam sententiam cum pedibus iretur, ceteri tribuni militum nihil contradicere; at enimvero sergius verginiusque, propter quos paenitere magistratuum eius anni senatum apparebat, primo deprecari ignominiam, deinde intercedere senatus consulto, negare se ante idus decembres, sollemnem ineundis magistratibus diem, honore abituros esse.
von ruby963 am 30.04.2016
Als mit Füßen über diese Meinung abgestimmt wurde, widersprachen die übrigen Militärtribunen nichts; aber in der Tat waren Sergius und Verginius, derentwegen der Senat die Magistrate jenes Jahres zu bereuen schien, zunächst darauf bedacht, die Schande abzuwenden, dann dem Senatsbeschluss zu widersprechen und zu erklären, dass sie vor den Iden des Dezember, dem üblichen Tag für den Amtsantritt, ihr Amt nicht niederlegen würden.
von melina.g am 13.11.2014
Als der Antrag zur Abstimmung gestellt wurde, erhoben die anderen Militärtribunen keine Einwände; Sergius und Verginius jedoch, die offensichtlich der Grund waren, weshalb der Senat die Magistrate dieses Jahres bereute, versuchten zunächst, die Schmach zu vermeiden, und unternahmen dann den Versuch, den Beschluss des Senats zu blockieren, indem sie erklärten, sie würden ihr Amt nicht vor den Iden des Dezember niederlegen, dem traditionellen Tag für den Amtsantritt neuer Magistrate.