Ego autem non privato publicone consilio saguntum oppugnatum sit quaerendum censeam sed utrum iure an iniuria; nostra enim haec quaestio atque animadversio in civem nostrum est quid nostro aut suo fecerit arbitrio: vobiscum una disceptatio est licueritne per foedus fieri.
von bastian.d am 29.05.2015
Ich bin jedoch der Meinung, dass wir nicht untersuchen sollten, ob Saguntum durch eine private oder öffentliche Initiative angegriffen wurde, sondern ob dies rechtmäßig oder unrechtmäßig geschah. Unsere Untersuchung und Beurteilung betrifft unseren eigenen Bürger und ob er auf unsere oder seine eigene Autorität gehandelt hat. Die einzige Frage, die wir mit Ihnen erörtern, ist, ob der Vertrag eine solche Handlung erlaubte.
von aileen855 am 14.01.2020
Ich jedoch würde meinen, man solle nicht hinterfragen, ob Saguntum durch private oder öffentliche Beratung angegriffen wurde, sondern ob mit Recht oder Unrecht; denn unsere Untersuchung und Beurteilung richtet sich gegen unseren Bürger, was er nach unserem oder seinem eigenen Ermessen getan hat: Mit euch besteht nur eine Streitfrage, ob es gemäß dem Vertrag erlaubt war.