Quibus nequaquam offensus poenus, quia et ipsum ut ambiguae fidei uirum suspectum iam pridem habebat et causam nactus erat tam ditis hominis bona possidendi uendendique; ceterum, ut irae magis quam auaritiae datum crederent homines, crudelitatem quoque auiditati addidit coniugemque eius ac liberos in castra accitos, quaestione prius habita primum de fuga altini, dein quantum auri argentique domi relictum esset, satis cognitis omnibus uiuos combussit.
von zoe8933 am 21.02.2021
Durch diese Dinge war der Karthager keineswegs beleidigt, da er ihn schon seit langem als einen Mann von zweifelhafter Treue verdächtigt hatte und einen Grund gefunden hatte, die Güter eines so wohlhabenden Mannes zu besitzen und zu verkaufen; aber damit die Menschen glauben würden, es sei mehr dem Zorn als der Habgier zuzuschreiben, fügte er seiner Habgier auch Grausamkeit hinzu und ließ, nachdem er seine Frau und Kinder ins Lager gerufen hatte, zunächst eine Befragung über die Flucht des Altinus und dann darüber, wie viel Gold und Silber zu Hause zurückgelassen worden war, durchgeführt hatte, nachdem alles hinreichend erkundet war, verbrannte er sie lebendig.
von Valerie am 25.12.2020
Der Karthager ließ sich davon nicht im Geringsten beeindrucken, da er den Mann schon lange als unzuverlässig verdächtigt hatte und nun einen Vorwand gefunden hatte, das Eigentum eines so wohlhabenden Menschen zu beschlagnahmen und zu verkaufen. Um jedoch glaubhaft zu machen, dass er mehr aus Wut als aus Habgier handelte, fügte er seiner Gier noch Grausamkeit hinzu, indem er die Frau und Kinder des Mannes in sein Lager befahl. Nachdem er sie zunächst über die Flucht von Altinus und dann darüber befragt hatte, wie viel Gold und Silber in ihrem Haus verblieben war, verbrannte er sie lebendig, nachdem er alles erfahren hatte, was er wissen wollte.