Dictator causam comitiorum auctoritate senatus, plebis scito, exemplis tutabatur: namque cn· seruilio consule cum c· flaminius alter consul ad trasumennum cecidisset, ex auctoritate patrum ad plebem latum plebemque sciuisse ut, quoad bellum in italia esset, ex iis qui consules fuissent quos et quotiens uellet reficiendi consules populo ius esset; exemplaque in eam rem se habere, uetus l· postumi megelli, qui interrex iis comitiis quae ipse habuisset consul cum c· iunio bubulco creatus esset, recens q· fabi, qui sibi continuari consulatum nisi id bono publico fieret profecto nunquam sisset.
von ava.o am 18.03.2020
Der Diktator verteidigte den Fall der Wahlen durch die Autorität des Senats, durch Beschluss der Plebejer, durch Präzedenzfälle: Denn als Cn. Servilius Konsul war und C. Flaminius, der andere Konsul, bei Trasumennus gefallen war, wurde kraft der Autorität der Väter an die Plebejer herangetragen und die Plebejer hatten beschlossen, dass, solange der Krieg in Italien andauern würde, dem Volk das Recht zustehen sollte, aus denjenigen, die Konsuln gewesen waren, wen und wie oft sie wollten, Konsuln wiederzuernennen; und er hatte Beispiele für diese Angelegenheit, das alte des L. Postumius Megellus, der als Interrex bei jenen Wahlen, die er selbst abgehalten hatte, zum Konsul mit C. Junius Bubulcus gewählt worden war, und das neuere des Q. Fabius, der sicherlich niemals zugelassen hätte, dass sein Konsulat fortgesetzt würde, wenn es nicht zum öffentlichen Wohl gewesen wäre.
von luca.y am 07.05.2023
Der Diktator verteidigte seine Position bezüglich der Wahlen, indem er sich auf die Autorität des Senats, einen Volksbeschluss und historische Präzedenzfälle berief. Er wies darauf hin, dass, als Cn. Servilius Konsul war und sein Amtskollege C. Flaminius am Trasimenischen See gefallen war, der Senat vorgeschlagen und das Volk beschlossen hatte, dass während des Krieges in Italien das Volk das Recht haben sollte, beliebig oft frühere Konsuln wiederzuwählen. Er hatte zwei Beispiele zur Unterstützung: den alten Fall des L. Postumius Megellus, der als Interimführer Wahlen durchgeführt hatte, bei denen er selbst zum Konsul neben C. Junius Bubulcus gewählt wurde, und den jüngeren Fall des Q. Fabius, der niemals aufeinanderfolgende Amtszeiten als Konsul akzeptiert hätte, wenn es nicht dem öffentlichen Wohl gedient hätte.