Additum ne per indutiarum tempus alio usquam quam romam mitterent legatos et quicumque legati carthaginem uenissent ne ante dimitterent eos quam romanum imperatorem qui et quae petentes uenissent certiorem facerent.
von carl.838 am 09.02.2017
Es wurde weiterhin festgelegt, dass sie während der Waffenruhe nur Gesandte nach Rom entsenden konnten und dass alle in Karthago ankommenden Gesandten bis zur Unterrichtung des römischen Befehlshabers über ihre Identität und Absicht zurückgehalten werden mussten.
von linda.q am 08.05.2018
Es wurde hinzugefügt, dass während der Zeit des Waffenstillstands sie keine Gesandten außer nach Rom entsenden sollten, und alle Gesandten, die nach Karthago gekommen waren, sollten sie nicht entlassen, bevor sie den römischen Befehlshaber darüber in Kenntnis gesetzt hatten, wer und mit welcher Absicht sie gekommen waren.