Per quattuor et uiginti dies, ita ut nullum tempus uacuum dimicatione esset, aduersus quattuor e partibus simul oppugnantem hostem nocturnus diurno continuatus labor est.
von noemie.f am 08.01.2023
Während vierundzwanzig Tagen, so dass keine Zeit ohne Kampfhandlung blieb, wurde gegen einen Feind, der gleichzeitig aus vier Richtungen angriff, nächtliche Arbeit mit täglicher Arbeit verbunden.
von malina928 am 24.03.2023
Vierundzwanzig Tage lang, ohne Unterbrechung der Kämpfe, setzte sich die Arbeit Tag und Nacht gegen einen Feind fort, der gleichzeitig von vier Richtungen angriff.