Si qui earum urbium ciues, quae regno abscedunt, cum rege antiocho intraque fines regni eius sunt, apameam omnes ante diem certam redeunto; qui ex regno antiochi apud romanos sociosque sunt, iis ius abeundi manendique esto; seruos seu fugitiuos seu bello captos, seu quis liber captus aut transfuga erit, reddito romanis sociisque.
von lara.933 am 16.08.2017
Alle Bürger von Städten, die das Königreich verlassen haben und sich derzeit bei König Antiochus innerhalb seiner Grenzen befinden, müssen bis zum festgelegten Datum nach Apamea zurückkehren. Diejenigen aus dem Königreich des Antiochus, die sich derzeit bei den Römern oder deren Verbündeten befinden, dürfen wahlweise bleiben oder gehen. Alle Sklaven, Flüchtlinge, Kriegsgefangene, gefangene Freie und Überläufer müssen den Römern und ihren Verbündeten übergeben werden.
von roman933 am 13.12.2020
Wenn Bürger derjenigen Städte, die sich vom Königreich abwenden, die mit König Antiochus sind und innerhalb der Grenzen seines Königreichs, sollen sie alle vor einem bestimmten Tag nach Apamea zurückkehren; diejenigen, die aus dem Königreich des Antiochus bei den Römern und Verbündeten sind, sollen das Recht haben abzureisen und zu bleiben; Sklaven oder Flüchtige oder im Krieg Gefangene, oder wenn irgendeine freie Person gefangen oder ein Deserteur ist, sollen sie den Römern und Verbündeten zurückgegeben werden.