Omnis igitur res eandem habet naturam ambigendi, de qua quaeri et disceptari potest, sive in infinitis consultationibus disceptatur sive in eis causis, quae in civitate et forensi disceptatione versantur; neque est ulla, quae non aut ad cognoscendi aut ad agendi vim rationemque referatur;.
von sam.w am 21.09.2018
Daher hat jede Sache dieselbe Natur des Streitens, über die untersucht und diskutiert werden kann, sei es in unendlichen Beratungen oder in jenen Fällen, die sich in städtischer und forensischer Debatte bewegen; und es gibt keine Sache, die sich nicht entweder auf die Kraft und Methode des Erkennens oder des Handelns bezieht.
von vivien.86 am 05.03.2021
Jede Frage kann auf die gleiche Weise diskutiert werden, sei es in theoretischen Diskussionen oder in praktischen Fällen zivil- und rechtlicher Debatten. Darüber hinaus bezieht sich jede solche Frage entweder auf den Wissenserwerb oder auf das Handeln.