Absolvite etiam illos, si qui sunt, ut uno iudicio quam plurimos improbos liberetis.
von aurelia.c am 15.10.2017
Sprecht auch jene frei, wenn es welche gibt, damit ihr durch ein einziges Urteil so viele Übeltäter wie möglich befreien könnt.
von elise88 am 05.03.2015
Sprecht ruhig auch diese noch frei, falls noch welche übrig sind, damit ihr mit einem einzigen Urteil so viele Kriminelle wie möglich laufen lassen könnt.