Furium dictatorem insequens annus habuit, haud sine pudore certe fractum priore anno in se imperium repetiturum; simul quod eo tempore quo promulgatum de multa eius traditur aut et huic rogationi, qua se in ordinem cogi uidebat, obsistere potuit aut ne illas quidem propter quas et haec lata erat impedire; et quod usque ad memoriam nostram tribuniciis consularibusque certatum uiribus est, dictaturae semper altius fastigium fuit.
von jamy.96 am 27.04.2016
Das folgende Jahr hatte Furius als Diktator, gewiss nicht ohne Schande, nachdem seine Macht im vorherigen Jahr gebrochen war und er sie erneut anstrebte; gleichzeitig, weil er zu der Zeit, als die Geldstrafe gegen ihn verkündet worden sein soll, entweder dieser Vorlage, durch die er sich in eine Reihe gezwungen sah, hätte widerstehen können, oder nicht einmal jene Vorschläge hätte verhindern können, aufgrund derer auch diese vorgebracht worden war; und weil bis in unsere Erinnerung hinein mit tribunizischer und konsularischer Macht gerungen wurde, war die Diktatur stets der höchste Gipfel.
von finnya.89 am 27.09.2023
Das folgende Jahr sah Furius als Diktator, obwohl er sich offensichtlich geschämt war, dieses Amt erneut anzustreben, nachdem seine Autorität im Vorjahr untergraben worden war. Dies war besonders bezeichnend, da er zu dem Zeitpunkt, als die Geldbuße gegen ihn vorgeschlagen wurde, dem Gesetz hätte widersprechen können, das ihn seiner Meinung nach zur Unterwerfung zwang, oder sogar den früheren Gesetzen, die zu diesem geführt hatten. Zudem hat es zwar bis in unsere Zeit einen anhaltenden Machtkampf zwischen den Befugnissen der Volkstribunen und Konsuln gegeben, doch das Amt des Diktators ist stets erhaben geblieben.