Exercitum consulis infrequentem commeatibus uulgo datis per ambitionem esse; culpam eius rei consulem in tribunos militum, contra illos in consulem conferre.
von jana84 am 28.08.2015
Das Heer des Konsuls war unterbesetzt, da Dienstbefreiungen zur Gunstgewinnung großzügig gewährt wurden; der Konsul schob die Schuld für diese Situation auf die Militärtribunen, während diese wiederum den Konsul beschuldigten.
von natali.89 am 13.06.2023
Das Heer des Konsuls war unterbesetzt, da Urlaube weitgehend aus Popularitätsstreben gewährt worden waren; die Schuld für diese Angelegenheit versuchte der Konsul den Militärtribunen zuzuweisen, diese wiederum dem Konsul.