Postumio censoribus publica uectigalia aut ultro tributa conduxissent, ad hastam suam accederet sociusue aut adfinis eius conductionis esset.
von luan.83 am 27.07.2013
Als Postumius Zensor war, war es denjenigen, die zuvor öffentliche Steuer- oder Staatsverträge verwaltet hatten, untersagt, an seinen Auktionen teilzunehmen oder als Partner oder Verwandter an solch einem Vertrag beteiligt zu sein.
von ada.w am 06.06.2016
Während Postumius Zensor war, durfte derjenige, der öffentliche Einnahmen oder freiwillige Abgaben übernommen hatte, nicht zu seinem Speer herantreten oder Gesellschafter oder Verwandter dieses Vertrags sein.