Nam si ista lex aut ideo lata esset ut finiret libidinem muliebrem, uerendum foret ne abrogata incitaret: cur sit autem lata, ipsum indicabit tempus.
von yann91 am 14.09.2018
Denn wenn jenes Gesetz zu dem Zweck erlassen worden wäre, die weibliche Begierde zu begrenzen, müsste man befürchten, dass es, wenn es aufgehoben würde, diese erst recht entfachen könnte: warum es jedoch erlassen wurde, wird die Zeit selbst offenbaren.
von kristof.f am 25.11.2020
Wäre dieses Gesetz erlassen worden, um die Verschwendungssucht der Frauen einzudämmen, müssten wir befürchten, dass seine Aufhebung ein solches Verhalten tatsächlich begünstigen könnte. Doch die Zeit wird den wahren Grund für seine Einführung offenbaren.