Nisi praecauetis, quirites, iam huic diurnae, legitime ab consule uocatae, par nocturna contio esse poterit.
von nina83 am 21.11.2024
Wenn ihr keine Vorsichtsmaßnahmen trefft, Bürger, wird bereits zu dieser Tagesversammlung, die rechtmäßig vom Konsul einberufen wurde, eine gleichwertige Nachtversammlung möglich sein.
von oliver.z am 09.04.2016
Bürger, wenn Sie jetzt nicht handeln, könnten diese legitimen Tagesversammlungen, die vom Konsul einberufen wurden, bald von unerlaubten nächtlichen Zusammenkünften ergänzt werden.