Mandatum eidem, ut, si per commodum rei publicae facere posset, ut ad comitia romam ueniret; nam, praeterquam quod magistratus annui subrogandi essent, censores quoque placere creari.
von christine.j am 05.03.2015
Ihm wurde aufgetragen, nach Rom zur Wahl zu kommen, sofern er dies ohne Beeinträchtigung der Staatsinteressen tun könne. Dies war notwendig, da nicht nur die jährlichen Beamten gewählt werden mussten, sondern man auch Zensoren ernennen wollte.