Hoc proposito edicto, et qui aderant nexi profiteri extemplo nomina, et undique ex tota urbe proripientium se ex priuato, cum retinendi ius creditori non esset, concursus in forum ut sacramento dicerent fieri.
von azra93 am 19.03.2017
Nach Verkündung dieses Edikts erklärten sowohl die Anwesenden in Schuldknechtschaft sofort ihre Namen, und von überall aus der ganzen Stadt drängten sich jene heraus, die aus privaten Orten kamen, wobei das Zurückbehaltungsrecht dem Gläubiger nicht zustand, und es entstand ein Zusammenlauf auf das Forum, damit sie den Eid sprechen könnten.
von marleene.92 am 26.08.2013
Nach Verkündung dieses Edikts meldeten sich die verschuldeten Menschen, die anwesend waren, sofort zum Eintrag, und aus der ganzen Stadt strömten die Menschen aus ihren Häusern zum Forum, um sich für das Heer zu melden, da die Gläubiger sie nicht mehr zurückhalten durften.