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Übersetzungen  ›  Livius  ›  Ab Urbe Condita (III) (12)  ›  566

Qui anno iam prope senatum non habuerint, tunc ita habeant ut de re publica loqui prohibeant.

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von finya.84 am 01.06.2019
Diejenigen, die seit fast einem Jahr keinen Senat abgehalten haben, sollen ihn dann so abhalten, dass sie das Sprechen über die Res Publica verbieten.

Analyse der Wortformen

anno
annare: auf etwas zu schwimmen, sich durch Schwimmen nähern, ein Jahr durchleben
anno: hinzuschwimmen, im Jahre
annus: Jahr, Jahreszeit, Lebensjahr
de
de: über, von ... herab, von
habuerint
habere: halten, haben, ansehen als, halten für
iam
iam: schon, jetzt, mehr, bereits
ire: laufen, gehen, schreiten
ita
ita: so, dadurch, demnach
loqui
loqui: reden, sprechen, sagen
non
non: nicht, nein, keineswegs
prohibeant
prohibere: hindern, fernhalten, abwehren, abhalten, verhindern, sich gegen etwas rüsten
prope
prope: nahe, nahe bei, beinahe, bei, fast, nicht fern
publica
publicare: beschlagnahmen, einziehen, konfiszieren, verstaatlichen
publicus: staatlich, öffentlich, allgemein
Qui
qui: welcher, der, wer, dieser (relativischer Satzanschluss)
quire: können
re
res: Ding, Sache, Vermögen, Angelegenheit
senatum
senatus: Senat
tunc
tunc: damals, zu dieser Zeit
ut
ut: dass (Konjunktiv), damit (Konjunktiv), sodass (Konjunktiv), wie (Indikativ), sooft (Indikativ), immer wenn (Indikativ), sobald (Indikativ), um ... zu

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