Itaque cum castam accusarem nihil magis pressi, quam quod accusator eius praevaricationis crimine corruisset; pressi tamen frustra; accidit enim res contraria et nova, ut accusatore praevaricationis damnato rea absolveretur.
von amira87 am 22.01.2018
Als ich die keusche Frau anklagte, konzentrierte ich mich hauptsächlich darauf, dass der vorherige Ankläger des Prozessbetrugs schuldig war. Meine Bemühungen waren jedoch vergeblich. Etwas Unerwartetes und Beispielloses geschah: Obwohl der vorherige Ankläger des Prozessbetrugs überführt wurde, wurde die Angeklagte freigesprochen.
von anny.i am 12.01.2018
Und so, als ich die keusche Frau anklagte, betonte ich nichts weiter, als dass ihr Ankläger des Kollusionsverbrechens verfallen sei; gleichwohl betonte ich vergebens; denn es geschah etwas Gegenteiliges und Neues, dass mit der Verurteilung des Anklägers wegen Kollusion die Angeklagte freigesprochen wurde.