Haec tibi exposui, primum ut ex epistula scires, quae ex oratione non poteras, deinde nam detegam artes ut orationem libentius legeres, si non legere tibi sed interesse iudicio videreris; quam, sit licet magna, non despero gratiam brevissimae impetraturam.
von theo.88 am 12.03.2021
Diese Dinge habe ich dir dargelegt, zunächst damit du aus dem Brief erfahren könntest, was du aus der Rede nicht verstehen konntest, dann freilich um die Techniken zu enthüllen, damit du die Rede gerne lesen würdest, falls du nicht zu lesen, sondern dem Gerichtsverfahren beizuwohnen scheinst; welche Rede, obwohl sie lang sein mag, ich nicht verzweifle, die Gunst, sehr kurz zu sein, zu erlangen.
von vivienne89 am 29.10.2019
Ich habe dir dies aus zwei Gründen erklärt: Erstens, damit du aus diesem Brief erfahren kannst, was du aus der Rede selbst nicht verstehen konntest, und zweitens, um dir Techniken zu vermitteln, die dir das Lesen der Rede angenehmer machen werden, sodass du das Gefühl hast, tatsächlich bei der Verhandlung anwesend zu sein, anstatt nur darüber zu lesen. Obwohl die Rede lang ist, bin ich zuversichtlich, dass sie sich angenehm kurz anfühlen wird.