Ea potestas per senatum more romano magistratui maxuma permittitur: exercitum parare, bellum gerere, coercere omnibus modis socios atque civis, domi militiaeque imperium atque iudicium summum habere; aliter sine populi iussu nullius earum rerum consuli ius est.
von kaan.m am 07.07.2015
Nach römischer Sitte gewährt der Senat einem Magistrat diese außergewöhnliche Befugnis: ein Heer aufzustellen, Krieg zu führen, Verbündete und Bürger mit allen notwendigen Mitteln zu kontrollieren und die höchste militärische und zivile Autorität auszuüben. Ohne Zustimmung des Volkes hat ein Konsul nicht das Recht, irgendetwas davon zu tun.
von julie8891 am 17.01.2017
Jene Macht wird nach römischer Sitte einem Magistrat in höchstem Maße gestattet: ein Heer aufzustellen, Krieg zu führen, Verbündete und Bürger auf alle Weise zu kontrollieren, zu Hause und im militärischen Bereich die höchste Befehlsgewalt und Rechtsprechung zu haben; andernfalls hat ein Konsul ohne Anordnung des Volkes keinerlei Recht zu diesen Dingen.