Nam hoc fieri debere et civilis et naturalis ratio suadet in tantum ut iussum parentis praecedere debeat.
von Jona am 21.01.2014
Sowohl die zivile als auch die natürliche Vernunft überzeugt, dass dies geschehen sollte, und zwar in einem solchen Maße, dass der Befehl eines Elternteils Vorrang haben sollte.
von gabriel.m am 02.06.2018
Sowohl das Zivilrecht als auch das Naturrecht legen nahe, dass dies geschehen sollte, was bedeutet, dass die Anweisungen der Eltern Vorrang haben sollten.