Sed si heres institutus sit, non alias nisi iussu vestro hereditatem adire potest:
von lana96 am 28.11.2021
Wenn jedoch jemand zum Erben eingesetzt wird, kann er die Erbschaft nur mit Ihrer Erlaubnis antreten:
von kristin94 am 13.05.2021
Sollte er zum Erben eingesetzt werden, kann er die Erbschaft nur auf Ihre Anweisung antreten: