Suchen
Non solum autem testatoris vel heredis res, sed et aliena legari potest:
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von zoey.w am 07.04.2016Dabei kann nicht nur Eigentum des Erblassers oder Erben, sondern auch Eigentum Dritter in einem Testament vermacht werden:
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum