Si alter deficiat, quia aut spreverit legatum aut vivo testatore decesserit aut alio quolibet modo defecerit, totum ad collegatarium pertinet.
von denis95 am 12.09.2022
Wenn einer der Begünstigten nicht erbt, sei es weil er die Erbschaft ausgeschlagen hat, vor dem Erblasser verstorben ist oder aus irgendeinem anderen Grund nicht qualifiziert ist, fällt dessen gesamter Anteil an den Mitbegünstigten.