Potest autem quis etiam singulas res per fideicommissum relinquere, veluti fundum, hominem, vestem, argentum, pecuniam numeratam, et vel ipsum heredem rogare ut alicui restituat, vel legatarium quamvis a legatario legari non possit.
von linn.p am 16.02.2018
Darüber hinaus kann jemand einzelne Dinge durch Fideikommiss hinterlassen, wie einen Grundbesitz, eine Person, Kleidung, Silber, gezähltes Geld, und entweder den Erben selbst bitten, es jemandem zu übertragen, oder einen Vermächtnisnehmer, obwohl von einem Vermächtnisnehmer nicht durch Vermächtnis übertragen werden kann.
von erick.k am 26.08.2017
Jemand kann auch einzelne Gegenstände durch eine Treuhandverfügung hinterlassen, wei beispielsweise Grundstück, Sklave, Kleidung, Silber oder Bargeld, und kann entweder den Erben bitten, diese an jemand anderen zu übertragen, oder einen Begünstigten darum ersuchen, auch wenn ein normales Vermächtnis einem Begünstigten nicht auferlegt werden kann.