Sed si forte quaedam urguens et necessaria causa emerserit, utilitati ac securitati publicae tam amplissimam praetorianam praefecturam quam tuam sedem sine ulla procrastinatione prospicere protinus oportet et suggestiones ad nostras aures destinare, indicantes tam loca, de quibus milites transferendi sunt, quam ea, ad quae pervenire eos oportet, nominaque fortissimorum numerorum, in quibus idem milites referuntur, nec non quantitatem annonarum et ante omnia causam, ob quam idem milites transferendi sunt, ut post talem suggestionem a nostra auctoritate competentia procedant.
von elian.97 am 19.02.2017
Falls jedoch eine dringende und notwendige Situation entsteht, müssen sowohl die Präfektur der Prätorianergarde als auch Ihr Büro unverzüglich der öffentlichen Wohlfahrt und Sicherheit Rechnung tragen. Sie müssen uns Berichte zukommen lassen, die die Orte, von denen Soldaten verlegt werden, und deren Zielorte, die Namen der Militäreinheiten, denen diese Soldaten angehören, die benötigte Versorgungsmenge und vor allem den Grund für die Verlegung angeben. Nach Erhalt eines solchen Berichts werden wir die entsprechenden Anweisungen erteilen.
von carla.88 am 12.06.2014
Falls etwa eine dringende und notwendige Ursache auftreten sollte, ist es angemessen, dass sowohl die umfassendste prätorianische Präfektur als auch Ihr Sitz ohne jegliche Verzögerung umgehend für öffentliche Sicherheit und Nutzen Sorge tragen und Vorschläge an unsere Ohren richten, wobei sie die Orte angeben, von denen Soldaten zu verlegen sind und diejenigen diejenigen, an die sie zu gelangen haben, sowie die Namen der tapfersten Einheiten, in denen eben diese Soldaten registriert sind, und darüber hinaus die Menge der Vorräte und vor allem den Grund, weshalb eben diese Soldaten verlegt werden sollen, damit nach solcher Mitteilung geeignete Maßnahmen von unserer Autorität ausgehen können.