Praedia autem et in his omnia constituta ab ipsis clericis et temporalibus oeconomis cum fructibus seu pensionibus et accessionibus totius medii temporis vindicentur, ut tamquam penitus a nullo empta vel vendita teneantur, quia ea, quae contra leges fiunt, pro infectis habenda sunt.
von elyas86 am 17.03.2018
Die Ländereien und alle von den Klerikern selbst und weltlichen Verwaltern in diesen eingerichteten Dinge, samt den Früchten oder Zahlungen und Zusätzen des gesamten Zwischenzeitraums, sollen zurückgefordert werden, so dass sie als von niemandem gekauft oder verkauft gelten, weil Dinge, die gegen die Gesetze verstoßen, als ungültig betrachtet werden müssen.
von annabelle.82 am 03.11.2017
Liegenschaften und alles darauf Befindliche sollen von Geistlichen und kommissarischen Verwaltern zurückgefordert werden, einschließlich aller Erträge, Mieten und zusätzlichen Einnahmen aus dem Zwischenzeitraum. Diese sollen so behandelt werden, als wären sie von niemandem gekauft oder verkauft worden, da Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen, als ungültig zu betrachten sind.