Aut enim ita lex necessaria erat, ut diversis titulis propter rerum cognationem adplicari eam oporteat, aut, cum fuerat aliis diversis permixta, impossibile erat eam per partes detrahi, ne totum confundatur.
von konradt.88 am 23.06.2015
Denn entweder war das Gesetz so notwendig, dass es aufgrund der Verwandtschaft der Sachverhalte auf verschiedene Titel angewendet werden musste, oder es war, wenn es mit anderen unterschiedlichen Angelegenheiten vermischt war, unmöglich, es teilweise zu trennen, um nicht das Ganze in Verwirrung zu stürzen.