Non idcirco minus, quod a vobis velut a liberis debitam accepisse pecuniam samus dicitur, cum nullus sit errantis consensus, movere status quaestionem prohibentur eius heredes.
von frederic.e am 26.08.2017
Nicht weniger deshalb, weil Samus angeblich Geld von euch wie von Kindern erhalten haben soll, werden seine Erben gehindert, eine Statusfrage zu erheben, da kein Einverständnis dessen vorliegt, der irrt.
von jasper.r am 24.04.2024
Die Erben werden nicht daran gehindert, den Rechtsstatus anzufechten, nur weil Samus angeblich Geld, das Ihnen geschuldet war, als ob es von Kindern käme, erhalten hat, da es keine gültige Einwilligung von jemandem geben kann, der unter einem Irrtum handelt.