Noverint etenim, qui post nomen impetratum patroni litium ultra trium annorum spatium ex sacratissiama hac urbe morandum duxerit, nec nuncupationem togati nec privilegia virorum eiusmodi concedenda sibi, ut nec repetitis ex industria praedictae sedis auctoritatibus protrahatur aut multiplicetur peregrinationis excursus.
von yannick.t am 05.05.2021
Diejenigen, die nach Erlangung ihres Titels als Rechtsanwalt es sich herausnehmen, länger als drei Jahre von dieser heiligen Stadt fernzubleiben, sollen wissen, dass sie sowohl ihren Status als Anwälte als auch die damit verbundenen Privilegien verlieren werden und ihre Abwesenheit nicht durch wiederholtes Einholen von Genehmigungen bei der genannten Behörde verlängern oder ausdehnen können.
von kristine99 am 17.01.2023
Es sollen diejenigen wissen, die nach Erlangung des Namens eines Rechtsbeistands sich entscheiden, länger als drei Jahre in dieser höchst heiligen Stadt zu verbleiben, dass ihnen weder die Bezeichnung des Togarträgers noch die Privilegien solcher Männer gewährt werden sollen, sodass weder durch wiederholte Anträge der vorgenannten Stelle die Reise absichtlich verlängert oder vermehrt werden kann.