Sed si fundus aestimatus ita, ut pars instrumenti significat, in dotem datus est, ex vendito actio, ut placitis stetur, competit.
von conrat97 am 24.01.2024
Wenn jedoch ein Grundstück derart bewertet wurde, dass es einen Teil der Ausstattung bezeichnet, und als Mitgift gegeben wurde, steht eine Verklagshandlung zur Verfügung, damit die vereinbarten Bedingungen eingehalten werden.