In quindecim autem paschalibus diebus compulsio et annonariae functionis et omnium publicorum privatorumque debitorum differatur exactio.
von katharina.w am 21.05.2022
Während der fünfzehn Osterfeiertage sollen Zwang, die Abgabe der Jahreslieferung und die Eintreibung aller öffentlichen und privaten Schulden aufgeschoben werden.
von alessia.97 am 05.11.2021
Während der fünfzehn Ostertage werden die Steuererhebung, einschließlich der Getreidesteuer, sowie die Eintreibung aller öffentlichen und privaten Schulden ausgesetzt.