Cum hereditatis petitioni locus fuerat, exceptio adsumebatur, quae tuebatur hereditatis petitionem, ne fieret ei praeiudicium.
von jakob.z am 16.05.2017
Wenn jemand einen Erbschaftsanspruch geltend machte, wurde eine rechtliche Einwendung vorgebracht, die den Erbschaftsanspruch davor schützte, vorschnell beurteilt zu werden.