Sin autem postea de ea venditione consensisti vel alio modo proprietatem eius amisisti, adversus emptorem quidem nullam habes actionem, adversus venditricem vero de pretio negotiorum gestorum exercere non prohiberis.
von joél.85 am 29.07.2022
Wenn du jedoch später diesem Verkauf zugestimmt oder die Eigentumsrechte auf andere Weise verloren hast, hast du zwar keine Rechtsansprüche gegen den Käufer, aber du bist berechtigt, gegen den Verkäufer wegen des Preises einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag geltend zu machen.
von michelle89 am 10.03.2017
Wenn du jedoch danach der Veräußerung zugestimmt oder auf andere Weise deren Eigentum verloren hast, hast du gegen den Käufer zwar keine Klage, gegen die Verkäuferin jedoch bist du nicht gehindert, Ansprüche wegen Geschäftsbesorgung geltend zu machen.