Si pecuniam a debitore tuo iulianus exegit eamque solutionem ratam habuisti, habes adversus eum negotiorum gestorum actionem.
von alicia.e am 19.11.2018
Wenn Iulianus Geld von Ihrem Schuldner eingezogen hat und Sie diese Zahlung genehmigt haben, steht Ihnen gegen ihn die Geschäftsführungsklage zu.
von lenni.d am 08.10.2016
Wenn Iulianus Geld von einem Schuldner eingezogen hat, der Ihnen Geld schuldete, und Sie diese Zahlung genehmigt haben, können Sie gegen ihn eine Klage wegen Geschäftsführung ohne Auftrag einreichen.