Quinque pedum praescriptione submota finalis iurgii vel locorum libera peragatur intentio.
von amelia.n am 09.04.2017
Nachdem die Fünf-Fuß-Vorschrift aufgehoben wurde, soll der Anspruch des endgültigen Streits oder der Orte frei durchgeführt werden.
von sara.95 am 17.11.2020
Sobald die Fünf-Fuß-Regel außer Kraft gesetzt ist, können Grenz- oder Eigentumsstreitigkeiten uneingeschränkt verfolgt werden.