Quia igitur satis iniustum est statum florentis ante patrimonii aridae sitis molestia fatigari, ad meatus pristinos universum aquae modum temporis praescriptione submota praecipimus revocari.
von hannah.p am 01.03.2021
Da es daher höchst unbillig ist, dass der Zustand eines zuvor blühenden Erbes durch die Plage trockener Dürre erschöpft werde, befehlen wir, die gesamte Wassermenge unter Aufhebung der zeitlichen Beschränkung in die ursprünglichen Kanäle zurückzuführen.
von dean.j am 12.06.2023
Da es unbillig ist, dass ein ehemals blühender Besitz unter der Härte der Dürre leiden muss, verfügen wir hiermit, dass die vollständige Wasserversorgung unter Außerachtlassung jeglicher zeitlicher Beschränkungen in ihre ursprünglichen Kanäle zurückgeführt wird.