Obnoxios criminum digno supplicio subiectos sepulturae tradi non vetamus.
von mark96 am 13.08.2015
Diejenigen, die des Verbrechens schuldig sind und einem angemessenen Strafmaß unterzogen wurden, zu bestatten zu übergeben, verbieten wir nicht.
von leonard.x am 27.09.2014
Wir verbieten nicht, Kriminellen, die ihre verdiente Strafe erhalten haben, ein Begräbnis zu gewähren.